Untersuchungsstelle für Trinkwasser
Unabängig und anerkannt
Wir sind als Trinkwasseruntersuchungsstelle Nordrhein-Westfalen anerkannt, weil wir alle Anforderungen des § 15 Abs. 4 Trinkwasserverordnung erfüllen und dies der unabhängigen Stelle des jeweiligen Bundeslandes (hier: LANUV) nachgewiesen haben.
Nach § 15 (4) TrinkwV müssen wir:
- nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten
- ein System der internen Qualitätssicherung unterhalten
- regelmäßig erfolgreich an externen Qualitätssicherungsprogrammen (Ringversuchen) teilnehmen
- über Personal verfügen, das für die entsprechenden Tätigkeiten hinreichend qualifiziert ist und
- für Trinkwasseruntersuchungen einschließlich Probenahme akkreditiert sein
Die Liste der Trinkwasseruntersuchungsstellen
Unser Institut ist in die Liste der Trinkwasser-Untersuchungsstellen beim LANUV NRW eingetragen und kann
hier als Download abgerufen werden.
Voraussetzung für anerkannte Untersuchungen
Wir arbeiten unabhängig und frei von Weisungen. Unsere Untersuchungsergebnisse werden von den zuständigen Behörden in vollem Umfang anerkannt und geben Ihnen jeweils die nötige Sicherheit.
Untersuchungsstelle Hygiene-Institut
Letzte Änderung: 15.12.2022 10:18:06