Um die Gefahr der mikrobiellen Vermehrung, insbesondere durch Legionellen im Wasser von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern zu minimieren, gibt die 42. BImSchV, welche im August 2018 in Kraft getreten ist, eine umfassende Überwachung dieser Anlagen vor.
Des Weiteren enthält die Verordnung eine Anzeigepflicht für alle Anlagen bei der zuständigen Behörde. Dies kann bundeseinheitlich im
Portal erfolgen.
Folgende Anlagen fallen unter den Geltungsbereich:
- Nassabscheider/ Verdunstungskühlanlagen (≤ 200MW)
- Kühltürme (Kühlleistung > 200MW)
Wichtige Fragen zum Geltungsbereich werden im Auslegungsfragenkatalog der LAI zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42.BImschV) geklärt.