Verein des
Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets e.V.
Hygiene-Institut
des Ruhrgebiets
Institut für Umwelthygiene und Toxikologie
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Untersuchungen von Wasser aus Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern nach 42. BImSchV sowie VDI 2047, Blatt 2 und VDI 3679, Blatt 1
Um die Gefahr der mikrobiellen Vermehrung, insbesondere durch Legionellen im Wasser von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern zu minimieren, gibt die 42. BImSchV, welche im August 2018 in Kraft getreten ist, eine umfassende Überwachung dieser Anlagen vor.
Des Weiteren enthält die Verordnung eine Anzeigepflicht für alle Anlagen bei der zuständigen Behörde. Dies kann bundeseinheitlich im Portal erfolgen.

Folgende Anlagen fallen unter den Geltungsbereich:
  • Nassabscheider/ Verdunstungskühlanlagen (≤ 200MW)
  • Kühltürme (Kühlleistung > 200MW)

Wichtige Fragen zum Geltungsbereich werden im Auslegungsfragenkatalog der LAI zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42.BImschV) geklärt.
Unser Angebot an Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern:
  • Untersuchungen des Zuspeisewassers vor Inbetriebnahme der Anlage
  • Untersuchungen des Nutzwassers innerhalb der ersten 4 Wochen nach Inbetriebnahme auf ausgewählte mikrobiologische Parameter (Bestimmung der allgemeinen Koloniezahlen bei 22°C und 36°C sowie der Legionellenkonzentration)
  • Referenzwertbestimmung (Bestimmung der allgemeinen Koloniezahlen bei 22°C und 36°C für das Nutzwasser)
  • quartalsweise Untersuchungen des Nutzwassers (Bestimmung der allgemeinen Koloniezahlen bei 22°C und 36°C sowie der Legionellenkonzentration)
  • bei Überschreitungen der Prüf- oder Maßnahmewerte kann es zu einer Änderung des Prüfintervalls kommen
Letzte Änderung: 12.09.2024 09:54:53