Zulassungen und Anerkennungen
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Leitung der Untersuchungsstelle für Trinkwasser
LM-Chem. Petra Bröcking
Qualitätsmanagerin
Janne Sporkmann
Stellv. Qualitätsmanagerin
LM-Chem. Petra Bröcking
Um unseren Kunden und Partnern höchstmögliche Sicherheit gewährleisten zu können, verfügen wir über alle einschlägigen Anerkennungen und Zulassungen auf unseren Arbeitsgebieten und sind als Untersuchungs- und Prüfstelle anerkannt.
Unsere Anerkennungen und Zulassungen
- BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz)
- BBergG (Bundesberggesetz)
- IfSG (Infektionsschutzgesetz)
- LAbfG (Landesabfallgesetz)
- LWG (Landeswassergesetz)
- TrinkwV (Trinkwasserverordnung)
- AbfKlärV (Klärschlammverordnung)
- GefStoffV (Gefahrstoffverordnung)
- GesBergV (Gesundheitsschutzbergverordnung)
- …und viele mehr
Spezielle Anerkennungen
- Prüfstelle nach RAP Stra (Richtlinie zur Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau)
- und als Untersuchungsstelle des DVGW und SVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches und Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches).
Weltweite Anerkennung
Als akkreditierte Prüfstelle gemäß ILAC-Standards wird die Qualität unserer Arbeit sowohl national als auch international anerkannt. Regelmäßige Ringversuche und Laborvergleichstests gewährleisten dabei Zuverlässigkeit unserer Ergebnisse.
Untersuchungsstelle für Trinkwasser
Da wir alle Anforderungen des § 15 Abs. 4 Trinkwasserverordnung erfüllen und dies der zuständigen unabhängigen Stelle nachgewiesen haben, sind wir als Trinkwasseruntersuchungsstelle Nordrhein-Westfalen anerkannt und in der Liste der Trinkwasser-Untersuchungsstellen beim LANUK NRW eingetragen.
Nach § 15 (4) TrinkwV müssen wir:
- nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten
- ein System der internen Qualitätssicherung unterhalten
- regelmäßig erfolgreich an externen Qualitätssicherungsprogrammen (Ringversuchen) teilnehmen
- über Personal verfügen, das für die entsprechenden Tätigkeiten hinreichend qualifiziert ist und
- für Trinkwasseruntersuchungen einschließlich Probenahme akkreditiert sein