Zulassungen und Anerkennungen

Leitung der Untersuchungsstelle für Trinkwasser

LM-Chem. Petra Bröcking​

Qualitätsmanagerin

Janne Sporkmann

Stellv. Qualitätsmanagerin

LM-Chem. Petra Bröcking

Um unseren Kunden und Partnern höchstmögliche Sicherheit gewährleisten zu können, verfügen wir über alle einschlägigen Anerkennungen und Zulassungen auf unseren Arbeitsgebieten und sind als Untersuchungs- und Prüfstelle anerkannt.

Unsere Anerkennungen und Zulassungen

  • BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz)
  • BBergG (Bundesberggesetz)
  • IfSG (Infektionsschutzgesetz)
  • LAbfG (Landesabfallgesetz)
  • LWG (Landeswassergesetz)
  • TrinkwV (Trinkwasserverordnung)
  • AbfKlärV (Klärschlammverordnung)
  • GefStoffV (Gefahrstoffverordnung)
  • GesBergV (Gesundheitsschutzbergverordnung)
  • …und viele mehr

Spezielle Anerkennungen

  • Prüfstelle nach RAP Stra (Richtlinie zur Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau)
  • und als Untersuchungsstelle des DVGW und SVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches und Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches).

Weltweite Anerkennung

Als akkreditierte Prüfstelle gemäß ILAC-Standards wird die Qualität unserer Arbeit sowohl national als auch international anerkannt. Regelmäßige Ringversuche und Laborvergleichstests gewährleisten dabei Zuverlässigkeit unserer Ergebnisse.

Untersuchungsstelle für Trinkwasser

Da wir alle Anforderungen des § 15 Abs. 4 Trinkwasserverordnung erfüllen und dies der zuständigen unabhängigen Stelle nachgewiesen haben, sind wir als Trinkwasseruntersuchungsstelle Nordrhein-Westfalen anerkannt und in der Liste der Trinkwasser-Untersuchungsstellen beim LANUK NRW eingetragen.

Nach § 15 (4) TrinkwV müssen wir:

  • nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten
  • ein System der internen Qualitätssicherung unterhalten
  • regelmäßig erfolgreich an externen Qualitätssicherungsprogrammen (Ringversuchen) teilnehmen
  • über Personal verfügen, das für die entsprechenden Tätigkeiten hinreichend qualifiziert ist und
  • für Trinkwasseruntersuchungen einschließlich Probenahme akkreditiert sein