{"id":9425,"date":"2026-03-17T12:17:24","date_gmt":"2026-03-17T11:17:24","guid":{"rendered":"http:\/\/hyg.de\/?page_id=9425"},"modified":"2026-03-18T06:08:43","modified_gmt":"2026-03-18T05:08:43","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hyg.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"font-size: 20px;\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><strong>Stand: 12. Februar 2026<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>des Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets, Institut f\u00fcr Umwelthygiene und Toxikologie<\/strong><\/p>\n<p>und seines Tr\u00e4gervereins,<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>des Vereins des Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets e.V. (vhyg) (zusammen: \u201eHYG\u201c)<\/p>\n<p><\/strong><strong>1. Allgemeines \/ Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<p>1.1. \u00a0\u00a0\u00a0 Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind Grundlage jeglicher vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen HYG und seinen Auftraggebern.<\/p>\n<p>1.2. \u00a0\u00a0\u00a0 Entgegenstehende oder von unseren Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers (Kunden) erkennen wir nur an, wenn wir ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben.<\/p>\n<p>1.3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die weibliche Form ist der m\u00e4nnlichen Form in diesen AGB gleichgestellt; lediglich aus Gr\u00fcnden der Vereinfachung wurde die m\u00e4nnliche Form gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>1.4. \u00a0\u00a0\u00a0 Die jeweils g\u00fcltige Fassung der AGB steht auf der Internetseite <a href=\"https:\/\/hyg.de\/en\/\"><strong>www.hyg.de<\/strong><\/a> zum Download zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><strong>2. Auftragsannahme<\/strong><\/p>\n<p>2.1. \u00a0\u00a0\u00a0 Auftr\u00e4ge werden von uns nur entgegengenommen und bearbeitet, wenn der Auftrag in Textform (Brief, Fax, E-Mail) mit Angabe der Adresse des Auftraggebers sowie der<br \/>\nvollst\u00e4ndigen Rechnungsanschrift vorliegt. Bei Auftr\u00e4gen aus den EU-Mitgliedstaaten ist \u2013 soweit vorhanden \u2013 die Angabe der USt-IDNr unbedingt erforderlich (Innergemeinschaftliche Leistungen).<\/p>\n<p>2.2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftraggeber (Kunde) ist verpflichtet, HYG jegliche \u00c4nderungen seiner Kontaktdaten und seiner Rechnungsanschrift unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n<p>2.3. \u00a0\u00a0\u00a0 Eine Pr\u00fcfung der Kreditw\u00fcrdigkeit, insbesondere bei Neukunden, behalten wir uns vor.<\/p>\n<p>2.4. \u00a0\u00a0\u00a0 Abweichende Lieferanschriften und weitere Empf\u00e4ngeradressen (z.B. Gesundheits\u00e4mter) sind ebenfalls bei Auftragserteilung bekanntzugeben.<\/p>\n<p>2.5. \u00a0\u00a0\u00a0 Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen der bei Auftragserteilung gemachten Angaben berechtigen HYG zur Erhebung einer entsprechenden Bearbeitungsgeb\u00fchr (nach Aufwand). Dies gilt insbesondere, wenn eine \u00c4nderung bereits erstellter Dokumente oder Rechnungen notwendig wird.<\/p>\n<p>2.6. \u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr Forderungen aus im Namen und im Auftrag eines Dritten erteilte Auftr\u00e4ge haftet der f\u00fcr den Dritten gegen\u00fcber HYG aufgetretene Auftraggeber, wenn der Dritte seiner Pflicht zur Begleichung der Forderungen gegen\u00fcber HYG nicht fristgerecht nachkommt.<\/p>\n<p>2.7. \u00a0\u00a0\u00a0 Bei Rechtsgesch\u00e4ften mit einem Verbraucher kann diesem ein Widerrufsrecht zustehen. Auf die beigef\u00fcgte und\/bzw. auf <strong>www.hyg.de<\/strong> zum Download zur Verf\u00fcgung gestellte Widerrufsbelehrung wird Bezug genommen.<\/p>\n<p><strong>3. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>3.1. \u00a0\u00a0\u00a0 Das Auftragsentgelt wird mit Rechnungsstellung sofort, sp\u00e4testens jedoch bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin (30 Tage) ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig. HYG ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu erstellen und zu versenden. Sollte der Rechnungsbetrag unserem Konto nicht bis sp\u00e4testens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung gutgeschrieben sein, tritt automatisch, ohne dass gemahnt werden m\u00fcsste, Zahlungsverzug ein.<\/p>\n<p>3.2. \u00a0\u00a0\u00a0 Ger\u00e4t der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist HYG berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen zu verlangen. Der Verzugszins betr\u00e4gt 5 Prozentpunkte \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz bei Rechtsgesch\u00e4ften mit einem Verbraucher und 9 Prozentpunkte \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz bei Rechtsgesch\u00e4ften mit einem Unternehmer. Bei Rechtsgesch\u00e4ften mit einem Unternehmer behalten wir uns des Weiteren vor, zus\u00e4tzlich eine Verzugspauschale von 40,00 \u20ac zu erheben. Diese Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadenersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begr\u00fcndet ist.<\/p>\n<p>3.3. \u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr jede nach Verzugseintritt ergehende Mahnung werden mindestens Geb\u00fchren in H\u00f6he von 5,00 \u20ac berechnet. HYG bleibt jedoch die Geltendmachung eines h\u00f6heren Verzugsschadens vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.<\/p>\n<p>3.4. \u00a0\u00a0\u00a0 Bis zur vollst\u00e4ndigen Begleichung f\u00e4lliger Rechnungen kann HYG die Erbringung weiterer Leistungen aussetzen.<\/p>\n<p>3.5. \u00a0\u00a0\u00a0 Grunds\u00e4tzlich wird auf alle Leistungen die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung g\u00fcltige Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Dies gilt nicht f\u00fcr Leistungen an Unternehmen in Drittl\u00e4ndern oder in L\u00e4ndern innerhalb der Europ\u00e4ischen Union (Innergemeinschaftliche Leistungen), wenn uns die USt-IdNR des Rechnungsempf\u00e4ngers bekanntgegeben wird.<\/p>\n<p>3.6. \u00a0\u00a0\u00a0 Das HYG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zun\u00e4chst auf dessen \u00e4ltere Verbindlichkeiten anzurechnen; HYG wird den Auftraggeber \u00fcber die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zun\u00e4chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.<\/p>\n<p>3.7. \u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<\/p>\n<p><strong>4. Leistungen<\/strong><\/p>\n<p>4.1. \u00a0\u00a0\u00a0 HYG wird seine Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den anerkannten Regeln unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsdurchf\u00fchrung bestehenden Vorschriften ausf\u00fchren.<\/p>\n<p>4.2. \u00a0\u00a0\u00a0 HYG erbringt die Leistungen ausschlie\u00dflich zu seinen \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten. Abweichungen hierzu sind in jedem Einzelfall separat zu vereinbaren.<\/p>\n<p>4.3. \u00a0\u00a0\u00a0 Soweit es zur sachgem\u00e4\u00dfen Erledigung der Leistungen notwendig ist, wird der Auftraggeber bei Beteiligten und dritten Personen (bzw. Unternehmen) die notwendigen Ausk\u00fcnfte einholen und Erhebungen durchf\u00fchren und diese HYG zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<p>4.4. \u00a0\u00a0\u00a0 Der Umfang der von HYG zu erbringenden Leistung wird bei Erteilung des Auftrags schriftlich festgelegt. Teilleistungen sind m\u00f6glich, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.<\/p>\n<p>4.5. \u00a0\u00a0\u00a0 Ergeben sich bei der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Durchf\u00fchrung des Auftrags \u00c4nderungen und\/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese vor der Weiterf\u00fchrung\/Fertigstellung des Auftrags zus\u00e4tzlich schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die \u00c4nderungen oder Erweiterungen dem Auftraggeber nicht zugemutet werden kann, hat dieser ein R\u00fccktrittsrecht. Der Auftraggeber hat dabei jedoch die vereinbarte Verg\u00fctung f\u00fcr bereits erbrachte Leistungen oder mangels Vereinbarung eine angemessene Verg\u00fctung zu bezahlen.<\/p>\n<p>4.6. \u00a0\u00a0\u00a0 HYG ist bestrebt, die in einem Angebot angegebenen Bearbeitungszeiten einzuhalten. Dennoch sind diese Zeiten nur als Richtwerte zu verstehen. Im Einzelfall k\u00f6nnen unvorhersehbare Ereignisse und Erkenntnisse bei der Bearbeitung zu einer Verl\u00e4ngerung der Bearbeitungszeit f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>5. Haftungsausschluss<\/strong><\/p>\n<p>5.1. \u00a0\u00a0\u00a0 HYG haftet nur f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit verursacht wurden. Der Pflichtverletzung durch Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit von HYG gleichgestellt ist die seiner Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen. F\u00fcr Sch\u00e4den aus einfach fahrl\u00e4ssiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet HYG unter Beschr\u00e4nkung auf den vorhersehbaren vertragstypischen<\/p>\n<p>Schaden. Die Haftung aufgrund einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>5.2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den infolge einer schuldhaften Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit oder sofern nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird.<\/p>\n<p><strong>6. Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Pflichten des Auftraggebers<\/strong><\/p>\n<p>6.1. \u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr alle Probenahmeprozeduren stellt der Auftraggeber geeignete Probenahmestelle zur Verf\u00fcgung, von der keine Gefahren f\u00fcr Leib und Leben (Gesundheit) unserer Mitarbeiter ausgehen. Auf eventuell vorhandene Gefahren oder schwierige Erreichbarkeit ist bereits bei Auftragserteilung vom Auftraggeber hinzuweisen.<\/p>\n<p>6.2. \u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftraggeber ist daf\u00fcr verantwortlich, dass die Sicherheit der HYG-Mitarbeiter auf seinem Betriebsgel\u00e4nde und bei den Probenahmen stets gew\u00e4hrleistet ist. Notwendige Sicherheitsvorkehrungen sind vorab gegenseitig mitzuteilen.<\/p>\n<p>6.3. \u00a0\u00a0\u00a0 Wenn bekannt ist oder der hinreichende Verdacht besteht, dass Proben bzw. Probenahmestellen Gefahrstoffe enthalten oder enthalten k\u00f6nnen, sind bei der Anlieferung bzw. vor Beprobung des Untersuchungsmaterials die Proben bzw. die Probenahmestellen entsprechend zu kennzeichnen oder es ist ein entsprechender Hinweis in schriftlicher Form zu geben.<\/p>\n<p>6.4. \u00a0\u00a0\u00a0 Wird Material (insbesondere temperaturempfindliches, biologisches Material) vom Auftraggeber an HYG \u00fcbersandt, ist der Auftraggeber verpflichtet, mit HYG die Modalit\u00e4ten und Termine der \u00dcbergabe schriftlich zu vereinbaren. Andernfalls weist HYG jede Haftung f\u00fcr einen Annahmeverzug zur\u00fcck.<\/p>\n<p>6.5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr die hinreichende Qualit\u00e4t und Quantit\u00e4t und die ordnungsgem\u00e4\u00df und vollst\u00e4ndig deklarierte Identit\u00e4t des Materials (insbesondere Einstufung des Materials nach IfSG \/ BioStoffV \/ TRBA \/ GenTSV \/ GefStoffV) sowie die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verpackung und Kennzeichnung (z.B. nach IATA\/ADR) haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet ebenso f\u00fcr Sch\u00e4den, die HYG oder seinen Erf\u00fcllungsgehilfen bei unterbliebener Kennzeichnung entstehen.<\/p>\n<p><strong>7. R\u00fcckstellproben und gro\u00dfe Probenmengen<\/strong><\/p>\n<p>7.1. \u00a0\u00a0\u00a0 Stabile R\u00fcckstellproben, also solche, die \u00fcber l\u00e4ngere Zeitr\u00e4ume chemisch und mikrobiologisch stabil sind, bewahrt HYG ohne gesonderte Vereinbarung bzw. abweichende gesetzliche Vorgaben bis zu drei Monate beginnend mit dem Datum des Befundberichts\/Pr\u00fcfzeugnisses auf und vernichtet sie anschlie\u00dfend ohne weiteren Hinweis.<\/p>\n<p>7.2. \u00a0\u00a0\u00a0 Falls der Auftraggeber beabsichtigt, stabile R\u00fcckstellproben zur\u00fcckzufordern, hat er dies bei Auftragserteilung, sp\u00e4testens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt des Befundberichts\/ Pr\u00fcfzeugnisses schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>7.3. \u00a0\u00a0\u00a0 W\u00e4sser sowie weitere nicht \u00fcber l\u00e4ngere Zeitr\u00e4ume stabile Proben entsorgt HYG nach einem entsprechend k\u00fcrzeren Zeitraum.<\/p>\n<p>7.4. \u00a0\u00a0\u00a0 Bei ungefragt angelieferten oder unangemessen gro\u00dfen Proben- oder Materialmengen kann der Auftraggeber entscheiden, ob er die Proben\/Materialien auf eigene Kosten zur\u00fccknehmen will oder ob HYG die Proben auf Kosten des Auftraggebers entsorgen soll.<\/p>\n<p>7.5. \u00a0\u00a0\u00a0 Gef\u00e4hrliche Stoffe darf HYG auf Kosten des Auftraggebers entsorgen.<\/p>\n<p>7.6. \u00a0\u00a0\u00a0 Zur Konformit\u00e4tspr\u00fcfung \u00fcbersandte Ger\u00e4te oder Komponenten bewahrt HYG 6 Monate nach der Pr\u00fcfung auf und vernichtet sie anschlie\u00dfend ohne weiteren Hinweis, wenn der Kunde diese nicht auf eigene Kosten zur\u00fcckgesandt haben m\u00f6chte.<\/p>\n<p><strong>8. Proben\u00fcberbringung<\/strong><\/p>\n<p>8.1. \u00a0\u00a0\u00a0 Die Proben\u00fcberbringung geschieht auf Gefahr des Auftraggebers (Kunden). HYG kann f\u00fcr sach- und fachgerecht Entnahme und Transport bei \u00fcberbrachten Proben keine Verantwortung \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>8.2. \u00a0\u00a0\u00a0 Vom Auftraggeber angelieferte Probengef\u00e4\u00dfe k\u00f6nnen von HYG nur bei entsprechender Kennzeichnung und vorherigem Hinweis gegen Erstattung unserer Kosten (insbesondere Versandkosten, Lagerkosten) zur\u00fcckgegeben werden. Ansonsten wird auf Wunsch des Kunden gegen Erstattung unserer Auslagen ein gleichwertiges Probengef\u00e4\u00df zur Verf\u00fcgung gestellt, das die \u00fcblichen Gebrauchsspuren aufweisen kann. Die Kontaminationsfreiheit des zur\u00fcckgegebenen Probengef\u00e4\u00dfes kann nicht garantiert werden.<\/p>\n<p><strong>9. Unterauftr\u00e4ge und Fremdvergaben<\/strong><\/p>\n<p>9.1.\u00a0\u00a0\u00a0 Um eine z\u00fcgige Auftragsabwicklung zu gew\u00e4hrleisten, behalten wir uns vor, in Einzelf\u00e4llen (z.B. bei Kapazit\u00e4tsengp\u00e4ssen) Teile der beauftragten Leistungen an geeignete Unterauftragnehmer zu vergeben. Stimmt der Auftraggeber diesem Vorgehen nicht zu, ist HYG vor der Auftragsvergabe darauf hinzuweisen.<\/p>\n<p>9.2. \u00a0\u00a0\u00a0 Enth\u00e4lt ein Auftrag Pr\u00fcfungen, die nicht in das Leistungsspektrum von HYG fallen, werden diese auf Wunsch des Kunden an kompetente Laboratorien vergeben (Fremdvergabe).<\/p>\n<p>9.3. \u00a0\u00a0\u00a0 Vergaben erfolgen ausschlie\u00dflich an Kooperationslaboratorien, deren Analysenqualit\u00e4t der von HYG gleichwertig ist und die f\u00fcr die normen- und gesetzeskonforme Durchf\u00fchrung geeignet sind.<\/p>\n<p><strong>10. Vertraulichkeit und Ergebnismitteilung<\/strong><\/p>\n<p>10.1. \u00a0 Alle vom Auftraggeber (Kunden) oder Dritten an HYG \u00fcbersandten Informationen, die der Geheimhaltung unterliegen (z.B. Rezepturen, Ergebnisse), werden vertraulich behandelt und ausschlie\u00dflich den Mitarbeitern bekanntgegeben, die mit der Bearbeitung des Auftrags betraut sind.<\/p>\n<p>10.2. \u00a0 Ergebnismitteilungen erfolgen als elektronisches Dokument und ausschlie\u00dflich an den Auftraggeber und\/oder den von diesem schriftlich benannte(n) Empf\u00e4nger.<\/p>\n<p>10.3. \u00a0 Alle Proben, die vom Auftraggeber selbst genommen und\/oder angeliefert werden, werden in den Ergebnismitteilungen als \u201e\u00fcberbrachte Proben\u201c gekennzeichnet.<\/p>\n<p>10.4. \u00a0 HYG erstellt und \u00fcbermittelt Pr\u00fcfberichte, Pr\u00fcfzeugnisse und gutachtliche Stellungnahmen als elektronisches Dokument. Sie d\u00fcrfen ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Genehmigung von HYG nur in vollst\u00e4ndiger und unver\u00e4nderter Form ver\u00f6ffentlicht oder vervielf\u00e4ltigt werden. W\u00fcnscht der Auftraggeber zus\u00e4tzlich oder alternativ zu dem elektronischen Dokument ein Arbeitsergebnis in Papierform, so erhebt HYG hierf\u00fcr eine Aufwandspauschale.<\/p>\n<p><strong><em>Bei Produkt-\/Materialpr\u00fcfungen gelten dar\u00fcber hinaus die Punkte 10.5. bis 10.7.:<\/em><\/strong><\/p>\n<p>10.5. \u00a0 F\u00fcr die G\u00fcltigkeit der Pr\u00fcfberichte, Pr\u00fcfzeugnisse und gutachterlichen Stellungnahmen wird \u00fcbereinstimmende Qualit\u00e4t hinsichtlich der Zusammensetzung und Verarbeitung von Pr\u00fcfmaterial und Produkt vorausgesetzt. Soweit methodisch n\u00f6tig oder vom Gesetzgeber vorgegeben erfolgt die Begutachtung unter der Voraussetzung, dass die zur Herstellung des Produkts verwendeten Ausgangsstoffe bzw. deren Zusammensetzung l\u00fcckenlos bekannt gegeben werden und keine weiteren Stoffe in dem Produkt enthalten sind.<\/p>\n<p>10.6. Unsere Bewertung gilt ausschlie\u00dflich f\u00fcr die untersuchten Pr\u00fcfk\u00f6rper (Pr\u00fcfmaterialien) unter Ber\u00fccksichtigung der zum Zeitpunkt der Auftragsdurchf\u00fchrung geltenden gesetzlichen Regelungen. Sie erlischt, sobald die Rezeptur oder das Herstellungsverfahren von denen der Pr\u00fcfk\u00f6rper (Pr\u00fcfmaterialien) abweicht oder gesetzliche Regelungen ver\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>10.7. \u00a0 Nach Ablauf der G\u00fcltigkeitsdauer von Pr\u00fcfberichten, Pr\u00fcfzeugnissen und gutachterlichen Stellungnahmen des HYG d\u00fcrfen diese nicht mehr verwendet werden.<\/p>\n<p><strong>11. K\u00fcndigung<\/strong><\/p>\n<p>11.1. \u00a0 HYG sowie der Auftraggeber k\u00f6nnen den Vertrag nur aus wichtigem Grund k\u00fcndigen; einer K\u00fcndigungsfrist bedarf es nicht, es sei denn, dass einzelvertraglich eine K\u00fcndigungsfrist vereinbart wurde. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn aufgrund h\u00f6herer Gewalt oder eines unabwendbaren Ereignisses die Ausf\u00fchrung des Auftrages ganz oder teilweise unm\u00f6glich ist. Die K\u00fcndigung bedarf der Schriftform.<\/p>\n<p>11.2. \u00a0 K\u00fcndigt der Auftraggeber oder wird der Vertrag aus einem Grunde gek\u00fcndigt, den HYG nicht zu vertreten hat, erh\u00e4lt HYG f\u00fcr die ihm \u00fcbertragenen Leistungen die vereinbarte Verg\u00fctung unter Abzug der ersparten Aufwendungen.<\/p>\n<p>11.3. \u00a0 Besondere K\u00fcndigungsbedingungen bei Dauerauftr\u00e4gen f\u00fcr vor Ort Termine:<\/p>\n<p>Die K\u00fcndigungsfrist f\u00fcr den Auftraggeber und HYG betr\u00e4gt einen Monat zum Monatsende. Nur aus wichtigem Grund (z.B. Anschluss an das \u00f6ffentliche Versorgungsnetz bei Eigenwasserversorgern) kann fristlos, sp\u00e4testens jedoch 3 Tage vor Beginn einer vereinbarten Probenahme gek\u00fcndigt werden. Die K\u00fcndigung bedarf der Schriftform. Ist die Durchf\u00fchrung einer bereits terminierten Probenahme aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich, ist der Termin vom Auftraggeber unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch zwei Werktage vor der terminierten Probenahme schriftlich abzusagen. Bei versp\u00e4teter Meldung werden dem Auftraggeber die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p><strong>12. Sonstiges<\/strong><\/p>\n<p>Sollte eine Bestimmung dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen davon unber\u00fchrt. HYG und der Auftraggeber verpflichten sich, in solchen F\u00e4llen die ung\u00fcltige Bestimmung nach M\u00f6glichkeit durch eine andere zu dem von den Parteien bei Vertragsschluss angestrebten Erfolg f\u00fchrende Bestimmung zu ersetzen.<\/p>\n<p><strong>13. Erf\u00fcllungsort<\/strong><\/p>\n<p>Soweit nichts anderes vereinbart, ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Leistung und Zahlung Gelsenkirchen.<\/p>\n<p><strong>14. Geltendes Recht<\/strong><\/p>\n<p>Auf das zwischen dem Auftraggeber und HYG bestehende Vertragsverh\u00e4ltnis findet ausschlie\u00dflich deutsches Recht Anwendung<\/p>\n<p><strong>15. Au\u00dfergerichtliche Streitbeilegung bei Gesch\u00e4ften mit Verbrauchern<\/strong><\/p>\n<p>Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unseren Kunden stehen jedoch folgende M\u00f6glichkeiten zur Kontaktaufnahme zur Verf\u00fcgung: telefonisch unter +49 209 9242-0 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: <a href=\"mailto:info@hyg.de\">info@hyg.de<\/a>.<\/p>\n<p><strong>16. Schlussbestimmungen <\/strong><\/p>\n<p>Bei Rechtsgesch\u00e4ften mit einem Unternehmer ist der Gerichtsstand am Sitz von HYG (Gelsenkirchen).<\/p>\n<p>HYG ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen mit einer angemessenen Ank\u00fcndigungsfrist zu \u00e4ndern oder zu erg\u00e4nzen. Die \u00c4nderung wird dem Kunden in angemessener Weise bekannt gegeben. Die \u00c4nderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe der \u00c4nderung schriftlich widerspricht. Der Kunde wird auf diese Folge bei der Bekanntgabe der \u00c4nderung ausdr\u00fccklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die \u00c4nderungen entsprechend der Ank\u00fcndigung wirksam. Widerspricht der Kunde hingegen fristgem\u00e4\u00df, so ist HYG\u00a0berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu k\u00fcndigen, an dem die ge\u00e4nderten Bedingungen in Kraft treten sollen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) Stand: 12. Februar 2026 des Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets, Institut f\u00fcr Umwelthygiene und Toxikologie und seines Tr\u00e4gervereins, des Vereins des Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets e.V. (vhyg) (zusammen: \u201eHYG\u201c) 1. 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